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Fa. IMLE ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von Fa. IMLE zu vertretender Mangel der Leistung vorliegt und von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass Fa. IMLE aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat Fa. IMLE für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Anderenfalls ist Fa. IMLE von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
Alle diejenigen Lieferteile oder Leistungen sind unentgeltlich nach Wahl von Fa. IMLE nachzubessern oder neu zu liefern oder zu erbringen (Nacherfüllung), die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Fa. IMLE. Fa. IMLE ist berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Vertragspreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Fa. IMLE die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Für Mängel, die auf Maßnahmen oder Konstruktionen zurückzuführen sind, die der Kunde ausdrücklich verlangt hat oder die an Materialien oder Erzeugnissen auftreten, die der Kunde beigestellt hat, leistet Fa. IMLE keine Gewähr.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Fa. IMLE die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Fa. IMLE haftet unbeschadet der Regelungen dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Fa. IMLE, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Fa. IMLE bezüglich der Leistung, von Waren oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet Fa. IMLE auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Fa. IMLE allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Fa. IMLE haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Fa. IMLE haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden, vorhersehbar und auf die Höhe der Ersatzleistung der Versicherung von Fa. IMLE beschränkt sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Fa. IMLE im Übrigen nicht. Alle vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Fa. IMLE betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse - sofern sie nicht von Fa. IMLE verschuldet sind. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, haftet Fa. IMLE nicht für daraus entstehende Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von Fa. IMLE vorgenommene Änderungen der Lieferung oder Leistung. Soweit die Haftung von Fa. IMLE wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Im Besonderen gilt für Aufträge im Bereich ‚Leckageortung‘, dass bei Feststellung der Schadensstelle für den Fall eines Reparaturauftrags diese Schadensstelle sofort von Fa. IMLE geöffnet wird, um die Leckage sichtbar zu machen und zur Feststellung des Wasserverlustes. Der Kunde stimmt mit Auftragserteilung dieser Vorgehensweise zu. Der Kunde wird Fa. IMLE alle zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Leckageortung notwendigen Angaben und Informationen wie zum Beispiel zur Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktionen etc. vor Beginn der Arbeiten machen. Fa. IMLE führt die Leckageortung nach bestem Wissen und dem letztverfügbaren Stand der Technik von Fa. IMLE durch, jedoch ohne Garantie für die Ortung einer Leckage. Fa. IMLE schuldet die Untersuchung als Dienstleistung, nicht das Ergebnis. Bei thermografischen Untersuchungsverfahren wird der Kunde darauf hingewiesen, dass bei diesem Verfahren technisch bedingt Leckagen angezeigt werden können, die tatsächlich keine sind. Die Haftung für dadurch verursachte Rohröffnungen wird von Fa. IMLE nicht übernommen. Die durch solche Rohröffnungen entstandenen Kosten trägt der Kunde, der auf die möglichen Folgen der thermografischen Untersuchung ausdrücklich hingewiesen worden ist.

Im Bereich ‚Sanierungs- und Reinigungsarbeiten‘: der Kunde verpflichtet sich zur Information und zu Angaben zur Beschaffenheit von Reinigungs- und Sanierungsstücken und Objekten, beispielsweise zur Materialfestigkeit, zur Beschaffenheit von Nähten, Färbungen oder Drucken, Appreturen sowie von früheren Mängeln oder nicht sachgemäßen Behandlungen, soweit Fa. IMLE diese nicht durch eine einfache Waren- und Stückschau erkennen kann. Bei besonders hochwertigen Reinigungs- und Sanierungsstücken und Objekten hat der Kunde seine Informationspflichten bei Auftragserteilung schriftlich zu erfüllen. Fa. IMLE übernimmt bei Verletzung der Informations- und Mitwirkungspflichten durch den Kunden keine Haftung für Schäden an Reinigungs- und Sanierungsstücken, sofern Fa. IMLE kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann.

Eigentumsvorbehalt


Fa. IMLE behält sich das Eigentum an Waren (Vorbehaltsware), soweit diese im Rahmen eines Vertrages zum Gegenstand werden, bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
Der Kunde hat Fa. IMLE von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat Fa. IMLE alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von Fa. IMLE nicht nach, so kann Fa. IMLE die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch Fa. IMLE liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Fa. IMLE ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten von Fa. IMLE - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.



Schlussbestimmung


Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass die Mitarbeiter von Fa. IMLE zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz haben. Sind zur Vorbereitung der Durchführung von Arbeiten Räumungsarbeiten durch Fa. IMLE erforderlich, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde sorgt dafür, dass der Arbeitsplatz kostenlos ausreichend mit Luft, Belüftung, Wasser, Strom, Steckdosen, Heizung, sowie einem abgeschlossenen Lagerplatz für Arbeitsmaterial und Ersatzteile ausgestattet ist.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Fa. IMLE, soweit diese Vereinbarung zulässig vereinbar ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag ohne Einwilligung von Fa. IMLE abzutreten.
Erklärungen, die der Begründung, Wahrung oder Ausübung von Rechten dienen, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.




IMLE Sanierungen Schadenmanagement / 01.10.2012